KfW: Neue Mittel für Wohnungsneubau – wie lange noch & ab wann stehen Mittel für ein neues Programm zur Verfügung?

In unserem Artikel am 06.02.2024 hatten wir berichtet, dass die KfW-Fördertöpfe durch die Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2024  wieder gefüllt sind.

Seit dem 20.02.2024 steht das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) wieder für Antragstellende zur Verfügung.

Für den Neubau von klimafreundlichen und bezahlbaren Wohnungen hat die Bundesregierung insgesamt 2,6 Milliarden Euro bereitgestellt. Von diesen Mitteln werden allerdings lediglich 762 Mio. Euro für die Förderung im Programm KFN zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund, dass mit dem KFN-Fördertopf im Jahr 2023 (März bis Dezember) in Höhe von 2 Milliarden Euro ca. 47.000 Wohnungen gefördert wurden, wirkt der diesjährige Förderbetrag eher wie ein Tropfen auf den heißen Stein.

Seit der Wiedereröffnung des Programms hat die KfW die Konditionen im KFN-Programm je nach Laufzeitvariante zwischen 0,50 und 1,00 Prozentpunkten (!) angehoben – und das in einem sich seitwärts bewegenden Zinsmarkt. Wir interpretieren das Vorgehen dahingehend, dass es nach Wiedereröffnung des Programms zu einer Antragsflut kam, die durch die deutlichen Zinsschritte eingedämmt werden sollte. Zudem können mit einer geringeren Zinssubvention mehr Wohnungen bei gleichem Fördervolumen unterstützt werden. Beide Annahmen sind aber noch unbestätigt.

Wir empfehlen, die Beantragung der Fördermittel schnellstmöglich vorzunehmen, wenn Sie sich mit entsprechenden förderfähigen Neubauprojekten beschäftigen. Die Möglichkeit, dass die 762 Mio. Euro Fördervolumen schnell erschöpft sind, ist im Abgleich mit den Vorjahreszahlen einfach nachzuvollziehen. Eine Einschätzung, ob es auch in diesem Jahr zu zusätzlichen Mitteln kommen kann, wenn die bisherige Zusage erschöpft ist, scheint derzeit kaum möglich. 

Aus dem gesamten Neubau-Fördertopf wird in Kürze ein weiteres, neues Programm bedient: „Klimafreundlicher Neubau mit kleinen und bezahlbaren Einheiten“ (KNN). Im Jahr 2024 stehen hier 1 Milliarde Euro (und in 2025 eine weitere Milliarde Euro) zur Verfügung und sollen ebenfalls in zinsverbilligte Darlehen fließen. Das Programm KNN zielt auf die Schaffung kleiner Wohnungen in Ballungsgebieten ab. Bekannt ist, dass die Wohnungen im EH40-Standard erstellt werden müssen. Alle weiteren Bedingungen werden derzeit diskutiert. Vor allem für die Ausgestaltung der Mietpreisgrenze für diese Einheiten besteht noch keine Einigkeit, wie der tagesaktuellen Presse zu entnehmen ist. Das Programm soll auf Wunsch der Bundesregierung jedoch zügig starten und wir rechnen noch in diesem Frühjahr mit dem Beginn.

Die übrigen Mittel aus der Neubauförderung werden für Familien und kleine Randprogramme, wie z.B. „Gewerbe zu Wohnen“, bei dem gewerblich genutzte Wohneinheiten in Wohnungen umgewidmet werden, zur Verfügung gestellt. Wesentlich stärker wird, wie bisher, die energetische Sanierung im KfW-Programm 261 subventioniert, in welchem neben einer Zinsverbilligung weiterhin Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent in Abhängigkeit der erzielten Energieeffizienzstufe nach Sanierung gewährt werden.

Welche Vorhaben Sie auch verfolgen, wir beraten und unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns gerne an!

Alle Konditionen für KfW-Darlehen und Kapitalmarktdarlehen finden Sie über nachfolgenden Button:

Henning Rebitz

Leiter Finanzierungsmanagement und Partnermanagement Wohnungswirtschaft bei Dr. Klein Wowi Finanz AG

 

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